Die Delegierten der Moselkommission konnten sich nach langer Zeit endlich wieder in Präsenz treffen, um ihre Plenarsitzung abzuhalten und wichtige Beschlüsse für die Moselschifffahrt zu treffen. Sie tagten unter dem französischen Vorsitz von Philippe Voiry im Schloss Senningen in Luxemburg.
Die Pandemielage hat die Moselkommission dennoch weiterhin beschäftigt. Der Beschluss, der seit März 2020 gilt und besagt, dass die Moselstaaten die Fahrgast- und Sportschifffahrt einstellen können und die Binnenschiffer keinen persönlichen Kontakt mehr zum Schleusenpersonal haben müssen, um ihre Abgaben zu zahlen, wurde bis auf Weiteres verlängert. Dieser Beschluss ermöglicht es den Wasserstraßenverwaltungen adäquate und notwendige Maßnahmen ergreifen zu können, falls sich die Corona-Situation wieder verschärft.
Die Delegierten haben einer Änderung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) zugestimmt, um die Schifffahrt noch sicherer zu machen. Der Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille wird nun auf die gesamte sich im Dienst befindende Mindestbesatzung erweitert. Diese neue Regelung wird am 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Es wurde ebenfalls beschlossen, in der MoselSchPV ab Juli 2023 auf europäische Standards zu verweisen. Es handelt sich dabei um den Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) und um den Europäischen Standard für Binnenschifffahrtsinformationsdienste (ES-RIS). Der Verweis auf diese beiden Standards trägt dazu bei, die Sicherheit und Leichtigkeit der Moselschifffahrt zu fördern. Dadurch soll gleichzeitig die MoselSchPV lesbarer und verständlicher gestaltet werden, um eine Erhöhung der Rechtssicherheit zu erreichen.
Eine weitere gute Nachricht für alle Nutzer der internationalen Mosel ist, dass die Delegierten beschlossen haben, die Abgaben auf ihrer aktuellen Höhe beizubehalten.
In der Plenarsitzung wurden den Teilnehmern der Jahresbericht, der Verkehrsbericht und die Presserundschau aus dem Jahr 2021 vorgestellt. Die Delegierten haben die sehr interessanten Informationen, die einen Überblick über die Tätigkeiten der Moselkommission und zu den Verkehrszahlen geben, zur Kenntnis genommen. Alle drei Dokumente werden auf der Webseite www.moselkommission.org zur Verfügung gestellt.
In diesem Zusammenhang haben die Delegierten mehrere Pilotprojekte zum Thema automatisiertes Fahren zur Kenntnis genommen und insbesondere das Projekt „SciPPPer“, das sich mit dem automatischen Schleusen beschäftigt (siehe auch www.scippper.de).
Die nächste Plenarsitzung ist für den 30. November 2022 geplant.
Um die Interessen der Moselschifffahrt zu vertreten, wurde Ende 1962 auf Basis des Moselvertrags die Moselkommission mit Sitz in Trier gegründet. Ihre vorrangige Aufgabe ist es, günstige Rahmenbedingungen für die Moselschifffahrt zu schaffen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten. Als Koordinationsstelle dient der Moselkommission ein ständiges Sekretariat.
Quelle und Foto: Moselkommission