Der Bund will das bestehende Gebührensystem für die Nutzung der Flüsse und Kanäle in Deutschland von Grund auf reformieren. Die seit Jahrzehnten übliche Abgabe, die für das Befahren der Wasserstraßen gezahlt wird, also eine Art Maut, soll „wettbewerbsneutral vereinheitlicht werden“ und hierfür eine neue Rechtsgrundlage erhalten, so das Bundesverkehrsministerium.