Mit der Veröffentlichung der neuen, ab dem 1. März 2021 geltenden „Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)“ gibt der VDV Hilfestellung bei der Beantragung der Fördermittel.
VDV-Vizepräsident Joachim Berends: „Für unser übergeordnetes Ziel, bis 2030 rund 25 Prozent Marktanteil beim Schienengüterverkehr zu erreichen, gibt es weiterhin diese wichtige Förderung von Gleisanschlüssen seitens des Bundes. Mit Hilfe des aktualisierten Info-Flyer ‚Zeichen setzen, Weichen stellen‘, werden Unternehmen aus der verladenden Wirtschaft auf die Gleisanschlussförderung und deren Möglichkeiten hingewiesen. Ziel ist es, den am Schienengüterverkehr interessierten Verladern, Transport- und Logistikunternehmen auf einen Blick schnelle Hilfe und Orientierung bei der Realisierung von Gleisanschlussprojekten zu geben.“
Das Fördervolumen beträgt rund 34 Millionen Euro. Hervorzuheben ist die erstmalige finanzielle Förderung für die Errichtung multifunktionaler Terminals in Höhe von bis zu 80 Prozent. Dadurch kann das bestehende Terminalnetz nur erhalten und ausgebaut werden. Neben weiteren Verbesserungen bei der Richtlinie ist nun eine Kumulierung von Bundes- und Landesmitteln ist genauso möglich, wie die Förderung von Investitionen in logistische Infrastruktur und die Zwischenabstellung.
Die neu aufgelegte VDV-Information „Zeichen setzen, Weichen stellen“ steht hier zum Herunterladen bereit. Auf Wunsch werden Interessenten auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.
Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) begrüßt die seit 1. März 2021 geltende Richtlinie zur Anschlussgleis-Förderung als einen wichtigen Meilenstein zur Umsetzung der Gleisanschluss-Charta. Sie unterstützt die Verlader aus Handel und Industrie, Speditionen und Eisenbahnen bei Aus-/Neubau, Reaktivierung und Erhalt von Gleisanschlüssen und multifunktionalen Güterterminals.
Besonders zu begrüßen ist die erstmalige finanzielle Förderung von Ersatzinvestitionen in bestehende Gleisanschlüsse sowie die Erneuerung der Anschlussweiche. Auch die verbesserte Förderung von multifunktionalen Terminals wird der Entwicklung multimodaler Verkehre einen wichtigen Schub geben.
Förderfähig sind nun auch Industriestamm- und Zuführungsgleise, wenn diese durch ein Unternehmen in Privatrechtsform betrieben werden. Dies ist ein neues und wichtiges Förderinstrument für vorgelagerte Infrastrukturen in direkter Nähe zu den Zugangsstellen der Schiene.
„Viele unserer Mitgliedsunternehmen aus Handel und Industrie sehen großes Potential für die Verlagerung ihrer Gütertransporte auf die Schiene. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Investitionen verfügt aber nur ein Teil der Kunden und Transportpartner über einen eigenen oder in der Nähe gelegenen Gleisanschluss. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Förderrichtlinie ist ein dringend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung“, so BWVL-Präsident Jochen Quick.
Die Gleisanschluss-Charta haben 43 Verbände und Vereine aus Industrie, Handel, Logistik, Entsorgung, Bauwirtschaft, Agrar-/ Forstwirtschaft und öffentlichen Einrichtungen mitgezeichnet. Die Gleisanschluss-Charta setzt sich für eine stärkere Fokussierung der verkehrspolitischen Diskussion auf die wesentliche Schlüsselfunktion von Gleisanschlüssen, kundennahen Zugangsstellen und regionalen Eisenbahninfrastrukturen ein. Ziel ist es, dem Markt leistungsfähige und wirtschaftlich darstellbare Transportsysteme im Kombinierten Verkehr und im Wagenladungsverkehr anbieten zu können. Mit der neuen Gleisanschlussförderrichtlinie ist dem Bund der Einstieg in die Umsetzung der Vorschläge aus der Gleisanschluss-Charta gelungen.
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) und Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V. (BWVL), Foto: DEGES2020