BDB richtet Appell an die Bundesländer

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Die Bundesregierung beschwört das Chaos im Güterverkehr herauf: Entgegen aller warnenden Hinweise der Transport- und Logistikverbände wird nun auch der Güterverkehr in der neuen Musterverordnung für den Coronaschutz unter den Vorbehalt eines maximal 72stündigen Aufenthaltes in einem Risikogebiet gestellt: Nur bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden und bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte sind Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, von der Quarantänepflicht befreit, heißt es in dem neuen Verordnungstext, der nun von den Bundesländern übernommen werden soll.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) hatte sich Anfang Oktober noch an das federführende Bundesinnenministerium gewandt und auf die Unsinnigkeit dieser Regelung und die teilweise dramatischen Konsequenzen hingewiesen, die für den Gütertransport per Binnenschiff drohen.

BDB-Präsident Martin Staats (MSG) erklärt hierzu: „Wir richten den dringenden Appell an die Bundesländer, diesen Unfug unter keinen Umständen in ihre Quarantäneschutzverordnungen zu übernehmen. Bei allem Verständnis für das Bemühen der Regierung, die Bevölkerung vor dem Coronavirus zu schützen: Die Regelung für den Güterverkehr ist fern jeglicher Praxis. Binnenschiffe sind regelmäßig länger als 72 Stunden in Nachbarländern wie etwa den Niederlanden oder Belgien unterwegs. Allein die Wartezeit der Containerbinnenschifffahrt an den Seehafen-Terminals in Rotterdam und Antwerpen beträgt zurzeit drei bis vier Tage. Würde diese Regelung von den Bundesländern übernommen und konsequent umgesetzt, käme der Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland binnen kürzester Zeit zum Erliegen, da Güterverkehre per Binnenschiff, z.B. in der Chemie-, Stahl- und Mineralölindustrie und im Containertransport, nicht aufrecht zu erhalten wären.

Der Bund verstößt trotz aller Hinweise der Transport- und Logistikwirtschaft gegen die Vereinbarungen zum europäischen Green-lane-Verfahren, das im April 2020 zur Aufrechterhaltung des ungehinderten Güterverkehrs beschlossen wurde. „Wir werden in Brüssel und bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg gegen dieses Vorgehen protestieren“, so Staats weiter.

Quelle und Foto: BDB, die Containerschifffahrt auf dem Rhein wird massiv behindert, wenn der mehr als 72stündige Aufenthalt in Risikogebieten eine Quarantänepflicht im Güterverkehr auslöst. Dies sieht die Bund-Länder-Musterquarantäneverordnung vor.

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