Beschleunigung von Hafenplanungen

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Die norddeutschen Küstenländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein werden in der Bundesratssitzung am 15. Februar 2019 den Antrag für ein Gesetz zur Beschleunigung von Hafenplanungen (Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz) einbringen.

Durch eine Ergänzung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) soll eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1.350 t Tragfähigkeit zugänglich sind, eingeführt werden. Neben einer Abkürzung der Verfahrensdauer würde die Verwaltungsgerichtsbarkeit gleichzeitig von Prozessen entlastet, die sonst regelmäßig zwei gerichtliche Instanzen mit einer teilweisen Wiederholung umfangreicher Beweisaufnahmen ausfüllten.

Hintergrund ist, dass für die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für große Infrastrukturprojekte (zum Beispiel Großkraftwerke, Energieleitungen, Eisenbahnen, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen und Flughäfen) angesichts der Komplexität und des Umfangs der Verfahren die Oberverwaltungsgerichte oder das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig sind.

Für den Bau bzw. Ausbau von Häfen sieht die VwGO bislang keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts bzw. des Bundesverwaltungsgerichts vor. Diese besteht bislang nur, wenn das Vorhaben mit dem Ausbau einer Bundeswasserstraße einhergeht. Für nach Wasserrecht planfeststellungsbedürftige reine Hafenprojekte bleibt es bei der Eingangszuständigkeit des Verwaltungsgerichts.

Die Zuständigkeit des Gerichtes in der ersten Instanz beurteilt sich demnach nicht nach Größe, Komplexität oder infrastruktureller Bedeutung des Projekts, sondern allein danach, ob die Änderung der Verkehrsfunktion einer Bundeswasserstraße durch wasserbauliche Maßnahmen bezweckt ist.

Dies erscheint nach Ansicht der Antragsteller nicht sachgerecht, denn häufig würden Hafenprojekte nach Wasserrecht planfestgestellt, sodass sich eine gerichtliche Überprüfung der oftmals sehr komplexen Fragen über drei Instanzen anschließen könne (zum Beispiel Haufenerweiterung Hamburg-Altenwerder, Offshore- Terminal Bremerhaven).

Angesichts der herausragenden infrastrukturellen und verkehrspolitischen Bedeutung der größeren Häfen sollte auch für nach Wasserrecht planfestgestellte Hafenprojekte eine Eingangszuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts eingeführt werden.

Der ZDS begrüßt den Antrag der Küstenländer als Beitrag zur dringend erforderlichen Planungsbeschleunigung für Infrastrukturprojekte und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hafenwirtschaft.

Quelle: Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe ZDS, Foto: Niedersachsen Ports

 

 

 

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