Bewirtschaftungspläne Oberflächengewässer

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Unternehmen, deren Standort an einem Fluss beziehungsweise See liegt, oder die Stoffe oder Abwasser in ein Gewässer einleiten, können von den Bewirtschaftungsplänen für Oberflächengewässer betroffen sein. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hin. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz NRW (MULNV) hat unter anderem für die Flussgebietseinheiten „Maas Nord (Niers, Schwalm, Nette)“, „Rheingraben Nord“ und „Erft“ Programme erarbeitet, zu denen betroffene Unternehmen bis zum 22. Juni beim MULNV eine Stellungnahme einreichen können. Die Pläne sind online einsehbar (www.flussgebiete.nrw.de/node/8914).
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU schreibt vor, dass sich alle Flüsse und Seen in einem guten ökologischen und chemischen Zustand befinden sollen. Der Weg zu diesem Ziel wird bis 2027 in drei Zyklen umgesetzt. Im kommenden Jahr startet der dritte Zyklus. Für jeden Zyklus werden Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne verbindlich festgeschrieben.

Auch die IHK hat die Möglichkeit, eine gesamtwirtschaftliche Stellungnahme abzugeben. Deshalb können Unternehmen, die eine Stellungnahme beim MULNV einreichen, sie der IHK zur Verfügung stellen. „Wir nehmen sie dann in unsere Stellungnahme auf, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar ist“, sagt Coco Büsing, IHK-Beraterin für Umwelt und Nachhaltigkeit.

Fragen zu diesem Thema beantwortet Coco Büsing unter Tel. 02151 635- 437 oder per E-Mail (coco.buesing@mittlerer-niederrhein.ihk.de). Weitere Informationen gibt es im Internet: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/22413

Quelle: IHK Mittlerer Niederrhein, Foto: WSA Rhein

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