Bezirksregierung legt den Luftreinhalteplan Düsseldorf vor

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Die Bezirksregierung hat die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Düsseldorf fertiggestellt, der am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Die Offenlage findet vom 21. August bis 20. September 2018 statt. Jeder kann sich nun zu diesem Plan äußern. Mit einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen werden die Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten und die Gesundheit der Bürger geschützt.

Zusammen mit der Stadt Düsseldorf und unter Berücksichtigung von Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat die Bezirksregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket  zur weiteren Verbesserung der Luftqualität in Düsseldorf erarbeitet. Unterstützt wurde sie dabei durch eine Projektgruppe mit Vertretern u.a. von Umweltverbänden und Verwaltung sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk und Verkehr.

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: „Wir haben Berechnungen eingeholt und Prognosen bewertet und verglichen und legen als Ergebnis einer intensiven Prüfung einen Plan vor, der den geforderten Grenzwerten zum Gesundheitsschutz entspricht und auch den Mobilitätsanforderungen aller Betroffenen gerecht wird.“

Der Luftreinhalteplan Düsseldorf enthält über 60 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Dazu zählen unter anderem die Modernisierung der städtischen Fahrzeugflotte sowie die vollständige Neubeschaffung bzw. Umrüstung der Busflotte der Rheinbahn AG. Hinzu kommen Förderung und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Radverkehrs, der Ausbau der Elektromobilität sowie die durch die Wirtschaftsverbände bzw. die Stadt Düsseldorf initiierten Aktionen bzw. Vereinbarungen z. B. zum Mobilitätsmanagement in Industrie und Handwerk.

Radermacher: „Ich bin sicher, dass viele Akteure bereit sind, ihren Teil zum Einhalten der Werte beizutragen. Angestoßen durch die lebhafte und kontroverse Diskussion über die Luftbelastung ist ein spürbarer Ruck durch Düsseldorf gegangen. Eine Fülle von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird bereits umgesetzt. Weitere sind geplant. Deshalb werden wir das Ziel ohne Fahrverbote erreichen.“

„Das A und O ist, dass wir ein Umdenken bei den Menschen hin zu einer nachhaltigen Mobilität erreichen möchten. Unser Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Mobilitätssituation in der Landeshauptstadt, von der alle profitieren. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die Bürgerinnen und Bürger überzeugen und auf diesem Weg zu einem veränderten Mobilitätsverhalten im Alltag mitnehmen und nicht durch Verbote bevormunden“, betont Radermacher.

Die Bezirksregierung ist davon überzeugt, dass die Grenzwerte einzuhalten sind, ohne Fahrverbote aussprechen zu müssen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte in seinem Urteil vom Februar besonderen Wert auf die Verhältnismäßigkeit von Regelungen gelegt. Insbesondere hatten die Richter deutlich gemacht, dass Fahrverbote einen deutlichen Eingriff in die Rechte der Betroffenen bedeuten. Dies wurde beim Aufstellen des aktualisierten Plans berücksichtigt.

Der Planentwurf wird in der Zeit vom

21. August bis 20. September

auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

Außerdem wird er in der gleichen Zeit öffentlich ausgelegt:

bei der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
Brinckmannstraße 7
40200 Düsseldorf
Zimmer 612
montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr

und bei der
Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
E-Mail: luftreinhaltung@brd.nrw.de
Zimmer 240a
montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
sowie freitags von 8 bis 14 Uhr

Die Einsicht in den Entwurf des Luftreinhalteplans ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Vereinbarung möglich.

Anmerkungen zum Entwurf müssen schriftlich oder elektronisch bis spätestens 04. Oktober 2018 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingehen.

Quelle: Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf, Foto: Stadt Düsseldorf

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