Chefpark befürchtet Bestandsgefährdung

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Uerdingenklein

Der derzeit öffentlich ausliegende Bebauungsplanentwurf „Rheinblick“ der Stadt Krefeld beschneidet nicht nur die Möglichkeiten zukünftiger Entwicklung, sondern gefährdet auch den aktuellen Bestand des Chempark Krefeld-Uerdingen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, dass der Betreiber Currenta gemeinsam mit Unternehmen des Standorts in Auftrag gegeben hat.

„Wir erkennen die Anstrengungen der Stadt Krefeld, die widersprüchlichen Interessen zu berücksichtigen. Aber die benannten Konflikte bestehen weiter und werden auch durch den aktuellen Entwurf nicht rechtssicher gelöst“, erklärt Chempark-Leiter Dr. Ernst Grigat. Durch ein Heranrücken der Wohnbebauung an den Standort mit seinem Schiffverladebetrieb würden neue Interessenkollisionen geschaffen. Zwar geht der neue B-Plan-Entwurf erstmals auf die konkrete Schallvorbelastung ein, aber die geltende Rechtslage zum Lärmschutz ist nicht ausreichend beachtet.

Der B-Plan-Entwurf der Stadt Krefeld weist im südlichen Teil ein Mischgebiet aus. Der für Mischgebiete vorgeschriebene Lärmgrenzwert während der Nachtzeit würde bei Realisierung des Bebauungsplans erheblich überschritten. Dadurch müssten selbst bestehende Anlagen im Chempark nachträgliche Anordnungen oder gar weitergehende Beschränkungen befürchten. Die vorgestellte Konfliktlösung – Messung des Geräuschpegels innerhalb anstatt außerhalb der Wohngebäude – ist nicht rechtssicher und birgt eine erhebliche Gefahr für den laufenden Betrieb im Chempark.

Zudem würde die Wohnbebauung im nördlichen Teil des Mischgebiets im „Rheinblick“-Areal näher als erlaubt an die Schiffsliegeplätze im Rhein und den bestehende Schiffsanleger heranrücken. Das entsprechende europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) sieht hier einen Mindestabstand von 300 Metern vor, der laut Bebauungsplan-Entwurf nicht eingehalten wird.

Weitere Widersprüche erkennt der Chempark zu den Raumordnungsplänen der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landes NRW. Im gültigen Regionalplan und auch im letzten Entwurf des Landesentwicklungsplans ist das „Rheinblick“-Gebiet als gewerblich-industrieller Bereich dargestellt – und eben nicht als allgemeines Siedlungsgebiet, in dem Misch- oder Wohngebiete ausgewiesen werden dürfen.

Foto und Quelle: Chempark

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