Die Neuerungen im Infektionsschutzgesetz zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz und der 3G-Pflicht im öffentlichen Verkehr treten am 24. November 2021 in Kraft. Für den Mobilitäts- und Logistiksektor sind die Vorschriften in der Umsetzung nicht praktikabel. Dr. Florian Eck, Geschäftsführer des DVF dazu:
„Die neu im Infektionsschutzgesetz vorgeschriebene 3G-Regelung für Arbeitsstätten macht für stationäre Arbeitsplätze Sinn. Im mobilen Bereich droht ein Lockdown der Lieferketten. Problematisch wird es vor allem bei der grenzüberschreitenden Belieferung. Oftmals ist das Personal mit in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffen immunisiert, Tests vor der Belieferung nicht möglich. Die bisher berechtigte Ausnahme von Transportpersonal von der Testpflicht wird damit faktisch außer Kraft gesetzt. Betriebsgelände und Logistikzentren können somit nicht befahren oder betreten werden, die Lieferketten werden lahmgelegt.“
„Wichtig sind jetzt pragmatische Ausnahmeregelungen für das Transportpersonal. Seit März 2020 haben die Unternehmen erfolgreich Schleusenkonzepte aufgebaut und eigene Hygienestandards entwickelt. Darauf muss aufgesetzt werden. Analog zur Einreiseverordnung müssen Transportmitarbeiter*innen von der Testpflicht ausgenommen werden, soweit der Aufenthalt in der jeweiligen Betriebsstätte nur vorübergehend ist und Hygiene- sowie Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Schleusenkonzepte sehen in der Regel auch separate Toiletten für betriebsexternes Transportpersonal vor. Auch diese Lösung wird durch das neue Gesetz aufs Spiel gesetzt. Gleichermaßen müssen die Testkapazitäten an den Grenzen ausgebaut werden.“
Im öffentlichen Verkehr dürfen ab Mittwoch aufgrund des Bundesgesetzes nur noch Geimpfte, Genesene und negativ auf Corona Getestete befördert werden. Eck dazu: „Die 3G-Pflicht für Passagiere in Bussen und Bahnen tritt in Kraft, ohne dass sich der Bund zu einer aktiven Begleitung der Maßnahmen bekannt hat. Die Verkehrsunternehmen werden mit den neuen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes alleine gelassen. Es fehlen die Ressourcen für die nun notwendigen Kontrollen, soweit sie in einem offenen System überhaupt möglich sind. Hier muss der Bund nachsteuern, beispielsweise durch Übernahme der Kontrollaufgaben im ÖPNV durch die Bundespolizei. An dieser Stelle wird auch deutlich, dass im Zuge der laufenden vierten Welle eine Ausweitung des Rettungsschirms nach 2022 hinein notwendig wird.“
„Es ist jetzt Aufgabe der geschäftsführenden Bundesregierung, insbesondere von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gemeinsam, schnell und pragmatisch zu handeln. Die Zeit drängt, die neuen Regeln gelten ab dem 24. November 2021. Wenn keine Ausnahmeregeln kommen, drohen diesmal keine Staus an den Grenzen, sondern an den Toren der Logistikzentren. Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln geht es um eine Einbeziehung der Bundespolizei in Kontrollkonzepte, auch das muss schnellstmöglich entschieden werden.“
Quelle: DVF, Foto: HPA/ Andreas Schmidt-Wiehoff