Die Finanzminister der 16 Bundesländer haben einstimmig beschlossen, das Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer zu verändern.
Im Rahmen der Finanzministerkonferenz stellten sie fest, dass Unternehmen durch das in Deutschland angewandte Erhebungsverfahren für die Einfuhrumsatzsteuer gegenüber anderen Staaten benachteiligt werden. Es bestehe Handlungsbedarf, um Standortnachteile zu beseitigen. Der Beschluss geht auf eine Initiative der Länder Hamburg und Niedersachsen zurück.
Die Finanzminister forderten Bundesfinanzminister Scholz auf, kurzfristig die Umsetzung der sogenannten „Fristenlösung“, also die Verschiebung von Fälligkeiten, zu veranlassen und gleichlaufend bis Spätsommer nächsten Jahres alle Maßnahmen und zeitlichen Abläufe, die zur Einführung des von den Wirtschaftsbeteiligten favorisierten „Verrechnungsmodells“, zu identifizieren.
Der ZDS begrüßt den einstimmig angenommenen Beschluss der Finanzministerkonferenz. Bundesregierung sowie die Wirtschafts- und nun Finanzminister aller Bundesländer sind sich damit einig, dass das Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer geändert werden muss, um den akuten und von der ausländischen Konkurrenz stark beworbenen Wettbewerbsnachteil für die im ganzen Bundesgebiet angesiedelten Importeure, Spediteure, Flughäfen und Seehäfen auszuräumen. Zudem würden sich Steuer- und Zolleinnahmen aus dem Ausland nach Deutschland verlagern.
Der ZDS begrüßt zudem, dass Bund und Länder das Verrechnungsmodell anstreben. Dieses wurde bereits von der zuständigen BundLänder-Arbeitsgruppe als umfassendster Lösungsansatz identifiziert.
Hintergrund: Nach Artikel 211 der EU-MehrwertsteuerSystemrichtlinie von 2006 obliegt es den Mitgliedsstaaten, Vereinfachungen beim Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer zuzulassen. Nahezu alle Mitgliedsstaaten machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Neben Deutschland schöpfen lediglich Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien und Zypern die Möglichkeiten der Richtlinie nicht aus.