Gute Aussichten für Elbverkehre

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Mit der Unterschrift des tschechischen Präsidenten Petr Pavel ist das zwischen der deutschen und tschechischen Regierung geschlossene Abkommen „Über die Unterhaltung und Entwicklung der Binnenwasserstraße Elbe“ völkerrechtlich verbindlich. Beide Seiten verpflichteten sich bereits 2021 darin, Rahmenbedingungen für eine funktionierende Binnenschifffahrt zu schaffen.

Dies soll in einem wirtschaftlichen und ökologischen Rahmen geschehen. Auf deutscher Seite enthält der Vertrag eine Festlegung auf die im Gesamtkonzept Elbe (GKE) benannten verkehrlichen Maßnahmen und das Ziel einer Fahrrinnentiefe von 140 Zentimetern nach derzeit gültigem gleichwertigem Wasserstand an 345 Tagen im Jahr.

Der Vertrag liegt im strategischen und ökonomischen Interesse beider Länder. Tschechien verfügt mit der Elbe über den einzigen Zugang zu den Weltmärkten über eine Wasserstraße. Mit einer verlässlichen Wassertiefe kann der Transport bestimmter Projektladungen garantiert werden. Zudem sorgt der Wasserweg auch für eine Entlastung von Schiene und Straße. „Der Vertrag ist ein Impuls dafür, die verkehrlichen Ziele des GKE nicht aus den Augen zu verlieren und hier rasch Verbesserungen herbeizuführen. Als Hamburger Hafen begrüßen wir die Ratifikation des Abkommens durch die Tschechische Republik. Sie ist ein wichtiger Impuls für die Entwicklung der internationalen Wasserstraße Elbe in verkehrlicher und ökologischer Hinsicht sowie für die Stärkung der bilateralen Elbe-Kooperation“, sagt Axel Mattern, Vorstand Hafen Hamburg Marketing e.V..

Bis zum vergangenen Oktober wurden die im Gesamtkonzept Elbe (GKE) benannten verkehrlichen Maßnahmen und das Ziel einer Fahrrinnentiefe von 140 Zentimetern auch von den Umweltverbänden akzeptiert. In der „Dessauer Elbe-Erklärung“ fordern sie jetzt jedoch ein Moratorium für die verkehrlichen Maßnahmen. Das widerspreche den Zielen des Abkommens, unterstreicht Mattern.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) begrüßt, dass das bereits 2021 unterzeichnete Elbe-Abkommen zwischen Deutschland und Tschechien nun in Kraft treten kann. BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen hatte zuletzt noch Anfang Mai 2024 in einer Anhörung vor dem Bundestags-Verkehrsausschuss betont, dass das GKE schnellstmöglich umgesetzt werden sollte: Der derzeitige Zustand, der fast in jedem Jahr für fünf Monate gewerbliche Schifffahrt unmöglich macht, steht der planbaren Nutzung dieses Verkehrsträgers im Wege.

Der BDB widerspricht entschieden der Darstellung von Umweltverbänden, dass die Elbe als Verkehrsweg keine Zukunft hat. Vielmehr zeigt der rege Güterschiffsverkehr, der alljährlich einsetzt, sobald die sommerliche Niedrigwasserperiode vorbei ist, dass die Elbe einen erheblichen Beitrag zur Verlagerung von Transporten auf klimafreundliche Verkehrsträger leisten kann. Der BDB fordert daher, das Gesamtkonzept Elbe nun zügig umzusetzen, um das volkswirtschaftliche Potenzial dieses Wasserweges zu heben.

Naturschutz und verkehrliche Interessen müssen dabei kein Widerspruch sein: Auch die Schifffahrt hat ein Interesse daran, die Erosion und schleichende Vertiefung des Flusses bei gleichzeitig immer schmalerer Fahrrinne zu stoppen.

Quelle: HHM und BDB, Foto:  HHM

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