Hafenkonzept NRW zum Download bereit

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Die Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen hat neben Straße, Schiene und Luft immer auch die Wasserstraßen und Häfen fest im Auge. Das zeigt das neue Wasserstraßen, Hafen- und Logistikkonzept des Landes Nordrhein-Westfalen, das  hier heruntergeladen werden kann. Vorstellungstermin ist der 11. April.

Seit der Erarbeitung des ersten „Wasserstraßenverkehrs- und Hafenkonzepts Nordrhein-Westfalen“ im Jahr 2004 und der Fortschreibung unter dem Titel „Wasserstraßenverkehr, Binnenhäfen und Logistik in Nordrhein-Westfalen“ im Jahr 2008 hat sich das System aus Seehäfen, Wasserstraßen und Binnenhäfen in wesentlichen Punkten weiterentwickelt.

Damit Nordrhein-Westfalen seine Position als eine der bedeutendsten Binnenschifffahrts- und Logistikregionen Europas auch unter sich verändernden Bedingungen weiter ausbauen kann, muss die Hafen- und Logistikpolitik ständig neu justiert und weiterentwickelt werden. Dem trägt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit ihrem neuen Konzept Rechnung. Es bildet das strategische Fundament der nordrhein-westfälischen Hafen- und Logistikpolitik in den kommenden Jahren. Viele Handlungsoptionen aus dem Hafenkonzept 2008 behalten dabei nach wie vor Gültigkeit. Sie wurden jedoch auf der Basis aktualisierter, grundlegender Daten fortgeschrieben und ergänzt. Zudem steht die Logistikbranche im neuen Konzept noch stärker im Fokus.

Wie die bisherigen Konzepte soll auch das neue Konzept durch die Beschreibung von Handlungsfeldern einen Rahmen für ein abgestimmtes Vorgehen aller relevanten Akteure zur Stärkung der Hafen-, Schifffahrts- und Logistikbranche bieten.

Der vorgelegte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans eröffnet NRW gute Perspektiven für mehr Mobilität für Menschen und Waren. „Das ist das größte Anti-Stau-Programm, das NRW je erlebt hat. NRW bekommt 37,4 Prozent aller Sofortmaßnahmen zur Staubeseitigung, die bundesweit finanziert werden“, sagte NRW-Verkehrsminister Michael Groschek dazu in Berlin.

Vor allem im Straßenbaubereich hat der Bund praktisch alle Staustellen und Engpässe, die NRW gemeldet hatte, aufgenommen. Auch Maßnahmen außerhalb der Ballungsräume sind hinlänglich berücksichtigt. Jetzt muss in den kommenden Jahren Nordrhein-Westfalen entsprechend den vorgelegten Plänen bei der Mittelzuweisung berücksichtigt werden.

„Wir haben in NRW die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir den riesigen Investitionsstau für Erhalt und Ausbau unserer Straßeninfrastruktur auflösen können“, sagte Minister Groschek. „Der Bund hat die Investitionsbremse gelöst. Das Land hat mit der Neuorganisation des Landesbetriebs, mit mehr Planerstellen Straßen.NRW so schlagkräftig gemacht dass er in diesem Jahr die Rekordsumme von mehr als 1,1 Milliarden Euro umsetzen kann. Auch die Rekordaufträge an Ingenieursbüros erhöhen die Kapazitäten.“

Für den RRX werden mehr als 1,7 Milliarden Euro eingeplant. Die Maßnahme steht im „Vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung“ (VB-E). Damit zählt der RRX zu einem von bundesweit sechs Projekten, die bis 2030 prioritär verwirklicht werden sollen. Außerdem ist die Maßnahme „Korridor Mittelrhein“ im „Vordringlichen Bedarf“ (VB) platziert worden, welcher die Rhein-Sieg-Strecke und die Ruhr-Sieg-Strecke beinhaltet. Damit werden unter anderem erstmals das Sauer- und das Siegerland für Containerverkehre auf der Schiene erschlossen. Der Ausbau der Strecke Minden-Seelze auf der Strecke zwischen Bielefeld und Hannover ist ebenfalls in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen worden. Dieser Ausbau wird unter anderem die Pünktlichkeit im Nahverkehr erhöhen. Zu den für NRW bedeutenden Maßnahmen der Ausbaustrecke Münster-Lünen und Eiserner Rhein macht der Entwurf noch keine Aussage.

Aus NRW-Sicht ist positiv ist, dass bei den Wasserstraßen drei Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 1,037 Milliarden Euro in den vordringlichen Bedarf eingestuft wurden. Im VB-E findet sich der Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals (WDK) mit Kosten von ca. 646 Millionen Euro. Damit soll vor allem die Querschnittserweiterung des WDK für 3,0 – 3,4 m abgeladene Großmotorgüterschiffe (GMS) und Schubverbände sowie Ersatzneubau der „Großen Schleusen“ erreicht werden.

In die Kategorie VB hat es der Ausbau des Datteln-Hamm Kanals (Oststrecke) mit Kosten von ca. 190 Millionen Euro geschafft. Dort soll die wirtschaftliche Befahrbarkeit durch den Einsatz größerer Fahrzeuge verbessert werden. Für die Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung des Rheins sind ca. 201 Millionen Euro vorgesehen. Gewünscht hätte sich das Land NRW noch die Vertiefung des Rheins bis Koblenz.

Nachdem die Medien, der Bundestagsverkehrsausschusses und die Landesverkehrsminister informiert wurden, wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 21. März das Projektinformationssystem (PRINS) mit den Untersuchungen und Begründungen zu den einzelnen Projekten freischalten. Damit beginnt die sechswöchige, vom BMVI angekündigte Öffentlichkeitsbeteiligung.

Verkehrsminister Groschek wird den Entwurf in NRW mit den verkehrspolitisch relevanten Verbands- und Interessenvertretern, mit Verkehrswissenschaftlern, den Regierungspräsidenten und den Regionalräten, mit dem Landtagsverkehrsausschuss, im Landeskabinett und beim Infrastrukturgipfel besprechen. „Wir wollen mit der klaren Forderung nach einem ‚NRW-Paket‘ in die weitere Beratung gehen und werden unsere Forderungen mit Nachdruck in Berlin vortragen. NRW ist wegen der exponierten Lage die europäische Verkehrsdrehscheibe. Es hat auch wegen der Vernachlässigung in den zurückliegenden Jahren einen überproportionalen Nachholbedarf. Den wollen wir jetzt beseitigen und die nötigen Investitionen auf die Schiene, auf die Straße und in die Wasserwege bringen.“
Der BVWP wird letztlich vom Bundeskabinett beschlossen. Der BVWP ist die Grundlage für die dann folgenden Ausbaugesetze (Bundesfernstraßengesetz, Bundesschienenwegeausbaugesetz, Bundeswasserstraßenausbaugesetz), denen jeweils für die einzelnen Verkehrsträger Bedarfspläne angefügt werden. Diese geben dann den Planungsauftrag für die einzelnen Maßnahmen und sind gleichzeitig für die mittelfristige Finanzplanung und die jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Bundeshaushalt.

Um die vorbereitenden Planungen schnell umsetzen zu können, ist es notwendig, dass der Bund auch im Bereich Straße die Planungskosten vollständig übernimmt. Für das kontinuierliche Baugeschäft brauchen wir eine überjährige Finanzierung. So können wir die Infrastruktur in Deutschland wieder auf Vordermann bringen“, sagte Minister Groschek.

Quelle: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Foto: NDH

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