Keine Beschleunigung bei den Wasserstraßen?

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Am Donnerstag hat die Bundesregierung ihren Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht verkürzte Genehmigungsverfahren beim Ausbau des Schienen- und Straßennetzes vor, indem diesen Projekten ein sog. überragendes öffentliches Interesse analog zum LNG-Beschleunigungsgesetz attestiert wird. Dem Ausbau von Flüssen und Kanälen wird dieses überragende öffentliche Interesse nicht zugebilligt, so dass dort keine Entscheidungen schneller getroffen und keine Verfahren schneller abgeschlossen werden können.

Gründe, weshalb im Rahmen dieses Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes das Wasserstraßenausbaugesetz nicht in gleicher Weise geändert wird wie die Ausbaugesetze für Fernstraße und Schiene, nennt die Bundesregierung nicht. Sie verweist lapidar auf den „in der Bundesregierung gefundenen politischen Kompromiss“.

Der Binnenschifffahrtsverband BDB kritisiert diese Ungleichbehandlung der Verkehrsträger und hat die Nichtbeachtung der Wasserstraßen bereits mit deutlichen Worten in Berlin kommentiert. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Wasserstraßen dauern mitunter Jahrzehnte. Das ist unzumutbar für die Schifffahrt und deren Kunden aus Wirtschaft und Industrie, die für ihre Logistikprozesse auf verlässliche und gut funktionierende Flüsse und Kanäle angewiesen sind, etwa in der Chemie-, Stahl- und Mineralölindustrie oder beim Transport von Baustoffen und Agrarrohstoffen. Die Binnenschifffahrt als besonders umweltfreundlicher Verkehrsträger ist zudem der Schlüssel zur Erreichung der Klimaschutzziele, wenn zukünftig noch mehr Güter auf das Wasser verlagert werden. Sämtliche Argumente, die die Bundesregierung für die Genehmigungsbeschleunigung im Verkehrsbereich nennt, treffen deshalb auch für den Gütertransport auf dem Wasser zu.

In der Plenardebatte wurde deutlich, dass auch Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen die Position des BDB teilen. So plädierte der SPD-Abgeordnete Jürgen Berghahn mit Hinweis auf den überragenden wichtigen Ausbau des Mittelrheins ausdrücklich für eine Aufnahme der Wasserstraßen im Gesetz. Er regte weiter an, bei Schleusensanierungen auf Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verzichten – so wie dies nun für Brückensanierungen vorgesehen ist. Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Reuther, betonte, dass seine Fraktion die Beschleunigung für alle drei Verkehrsträger verfolgt und das Gesetz im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden soll.

Der Bundesrat hat bereits in seiner ersten Stellungnahme im Mai 2023 die Position des BDB unterstützt und die Änderung des Wasserstraßenausbaugesetzes zum Zwecke der schnelleren Beschleunigung beantragt. Allen voran die drei grünen Verkehrsminister Oliver Krischer (NRW), Winfried Hermann (Baden-Württemberg) und Tarek Al-Wazir (Hessen) haben sich öffentlich deutlich für die Aufnahme der Wasserstraßen in diesem Gesetz positioniert. Die Regierung hat den Antrag des Bundesrates mit Verweis auf ihren „politischen Kompromiss“ abgelehnt. Da das Gesetz jedoch zustimmungspflichtig ist, benötigt die Regierung die Zustimmung der Länder zu diesem Gesetzentwurf.

Quelle: BDB, Foto: Bundesanstalt für Wasserbau, der Mittelrhein wird jährlich von rund 50.000 Binnenschiffen passiert. Die volkswirtschaftlich hoch sinnvolle Abladeoptimierung an diesem Rheinabschnitt muss dringend von einer Genehmigungsbeschleunigung profitieren.

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