Wie der Liefer- und Güterverkehr in Innenstädten nachhaltiger und sauberer werden kann und trotzdem jeder seine Lieferung pünktlich bekommt, möchte die IHK Mittlerer Niederrhein nun tiefergehend untersuchen. Damit wird die Studie „Entwicklung von Mikro-Depots in kleineren Großstädten am Beispiel der Kommunen Krefeld, Mönchengladbach und Neuss“, fortgeführt und nun die konkrete Umsetzung ausgearbeitet. Das Projekt wird vom Land unterstützt.
Einen Förderbescheid in Höhe von 159.300 Euro übergab Verkehrsminister Hendrik Wüst an Jürgen Steinmetz, den Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein.
„Weniger Lieferverkehr in der City bedeutet mehr Lebensqualität in unseren Innenstädten. Dazu brauchen wir intelligente Logistik-Lösungen. Die Studie kann eine Blaupause für viele Kommunen und Kooperationspartner sein, wie der Warenverkehr auf der letzten Meile besser werden kann. Deshalb unterstützen wir diese gute Idee“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Mikro-Depots sind Zwischenstationen für Waren und Güter, damit weniger große Lieferfahrzeuge in die Innenstädte fahren müssen. Kleinere Fahrzeuge können dann die Auslieferung übernehmen und so den Verkehr nachhaltiger machen. Im zweiten Teil der IHK-Studie soll herausgefunden werden, wie die Standorte von Mikro-Depots genau beschaffen sein müssen und welches Betreibermodell geeignet ist. Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein: „Wir freuen uns sehr über die Folgeförderung unseres Projektes ‚Machbarkeit von Mikro-Depots in kleinen und mittleren Großstädten‘. Durch unsere erste Studie konnten wir aufzeigen, welche vielversprechenden Möglichkeiten es auch für mittelgroße Städte gibt, den Lieferverkehr umweltschonender zu gestalten und Staus und Belastungen zu reduzieren. Jetzt geht es darum, gemeinsam mit unseren Partnern in Neuss, Mönchengladbach und Krefeld die theoretischen Ergebnisse in die Praxis umzusetzen. Diese Konzepte können künftig auch andere Kommunen nutzen, um die Situation in ihren Innenstädten zu verbessern.“
Hintergrund:
Mit der Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität & des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) können seit dem 1. Juni 2019 Kreise, Städte und Gemeinden Landesmittel beantragen für:
• Mobilitätskonzepte und Studien
• Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrssystems
• Mobilstationen und andere Infrastrukturen
• Maßnahmen des Mobilitätsmanagement
Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent. Nicht förderfähig sind reine ÖPNV-Maßnahmen, Straßen- und Radwegebau sowie rein städtebauliche Maßnahmen. Projektanträge können bei den zuständigen Bezirksregierungen gestellt werden. Fragen beantworten auch die regionalen Koordinierungsstellen beim Zukunftsnetz Mobilität NRW.
Quelle: Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen, Foto: VM/Mark Hermenau