Neue Richtlinie zur Fortführung veröffentlicht

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Das Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird auch im Jahr 2018 fortgeführt. Die neue Förderrichtlinie knüpft nahtlos an die zum 31. Dezember 2017 auslaufende Vorgängerregelung an und schafft den Rechtsrahmen für künftige Förderungen auf diesem Gebiet.

Ziel des Programmes ist es, deutsche Werften bei der erstmaligen industriellen Anwendung von innovativen Produkten und Verfahren beim Neubau, Umbau und bei der Reparatur von Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie von Offshore-Strukturen zu unterstützen. Das Programm richtet sich an Schiffbau-, Schiffsreparatur- und Schiffsumbauwerften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; insbesondere sind kleine und mittlere Unternehmen adressiert, für die besondere Fördersätze gelten.

Der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Uwe Beckmeyer, hierzu: „Das Programm ergänzt das Förderangebot des „Maritimen Forschungsprogramms“ und trägt dabei den besonderen strukturellen Merkmalen und Herausforderungen der deutschen Schiffbauindustrie Rechnung, die u.a. gekennzeichnet sind durch eine im Vergleich zu anderen Branchen höhere Komplexität von Innovationsvorhaben sowie höhere technische und wirtschaftliche Risiken bei der Markteinführung von Produkt-Verfahrensinnovationen.“

Entlang der strategischen Zielsetzungen der „Maritimen Agenda 2025“ soll die Förderung Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit setzen und so dazu beitragen, die Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werftindustrie zu stärken sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze im deutschen Schiffbau zu sichern. Weiterhin trägt die Innovationsförderung zu einer Erhöhung der Wertschöpfung in zum Teil strukturschwachen Regionen bei, in denen potenzielle Antragsteller ihre Produktionsstandorte haben.

Für das von den Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen und Schleswig- Holstein kofinanzierte Programm sind in der Finanzplanung des Bundes Fördermittel in Höhe von 25 Mio. € p.a. (zzgl. Kofinanzierungsmittel der Länder in Höhe von ca. 12,5 Mio. €) vorgesehen.

Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Die Förderrichtlinie ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und auf der Internetseite des Bundesanzeiger abrufbar.

Quelle und Foto: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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