Neuss: Beratung über Brennstoffwechsel bei Gasmangel-Lage

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Die Ende Juni ausgerufene zweite Stufe des Notfallplans Gas und eine möglicherweise drohende Gasmangellage beschäftigt Privathaushalte wie Gewerbetreibende. Zahlreiche Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss, die bei ihren betrieblichen Prozessen auf größere Mengen an Gas angewiesen sind, setzen sich bereits intensiv damit auseinander.

Als eine Alternative, um die Produktion aufrecht zu erhalten, kommt beispielsweise ein Brennstoffwechsel in Betracht. So können etwa auf einem Betriebsgelände noch vorhandene Tanks und Brenner für Heizöl wieder in Betrieb genommen und der Gasverbrauch entsprechend gesenkt werden.

„Wir wollen Brennstoffwechsel mit schnellen Genehmigungen für unsere Unternehmen kurzfristig ermöglichen“, betont Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. So bietet die Untere Immissionsschutzbehörde beim Kreisumweltamt Betreibern von genehmigungsbedürftigen Anlagen ab einem Megawatt Leistung unter der Rufnummer 02181/601-6860 eine Beratung rund um den Genehmigungsprozess an.

„Wir wissen“, so Petrauschke weiter, „um die Sorgen der Betriebe und beraten sie daher gerne begleitend zur Planung. So wollen wir sicherstellen, dass die Unterlagen nach Eingang beim Amt für Umweltschutz zügig bearbeitet werden können und der Genehmigungsprozess ohne Verzögerungen abläuft.“

Quelle und Foto: Rhein-Kreis Neuss

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