Erneut fördert das Land Nordrhein-Westfalen Projekte von nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen). Verkehrsminister Hendrik Wüst hat am Dienstag (05.11.) fünf Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 1.161.000 Euro übergeben.
Empfänger sind
- die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH,
- die Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH und
- die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG.
„Die Schienen der NE-Bahnen schließen die Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte an die Hauptstrecke der Bahn an und helfen, tausende von Lkw-Fahrten zu vermeiden. So holen wir langfristig Güter von der Straße auf die Schiene“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst bei der Übergabe der Förderbescheide.
Im Hafen Krefeld unterstützt das Land die Erneuerung von gut einem Kilometer Streckenlänge auf mehreren Abschnitten mit 211.000 Euro. Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen über 500.000 Euro.
Die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) erneuert auf mehreren Streckenabschnitten das Betriebsfunksystem. Die Gesamtkosten betragen 150.000 Euro, das Land steuert 60.000 Euro bei.
Die Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) erneuert Gleise und Weichen sowie die Leit- und Sicherungstechnik für Gesamtkosten von 2.228.000 Euro. Das Land fördert die Maßnahmen mit 890.000 Euro.
Während die Deutsche Bahn und ihr Streckennetz dem Bund gehören, verfügen rund 70 kommunale und private Eisenbahnunternehmen allein in Nordrhein-Westfalen über ein öffentlich zugängliches Schienennetz von etwa 1.500 Gleiskilometern. Um den Investitionsstau auf den Strecken dieser öffentlichen, nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) aufzulösen, hatte die Landesregierung die Infrastrukturförderung aus Landesmitteln im Jahr 2018 wiedereingeführt. Für die Jahre 2018 und 2019 stehen insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung, in 2020 weitere sechs Millionen. Für Maßnahmen im Durchführungszeitraum 2018 bis 2020 wurden bereits rund 11 Millionen Euro vergeben.
Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken, aber auch Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen in Übergabebahnhöfen der NE-Bahnen. Voraussetzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind.
Die Bundesförderung für NE-Bahnen ist im Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) geregelt; sie sieht nur die Förderung von Ersatzinvestitionen für NE-Bahnen im Fernverkehr vor. Das Land ergänzt die 50 prozentige Bundesförderung um weitere 40 Prozent und kann zudem auch den Erhalt und die Erneuerung auf Nahbereichsstrecken mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent bezuschussen.
Quelle: Verkehrsministerium NRW, Foto: VM/Andreas Bischof, Verkehrsminister Hendrik Wüst überreichte an Elisabeth Lehnen, Geschäftsführerin der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG, drei Förderbescheide in Höhe von insgesamt 211.800 Euro. Das Land hilft, mehr Güter auf die Schiene zubekommen und somit Lkw von der Straße. Deshalb hat das Verkehrsministerium die Förderung der NE-Bahnen wiederaufgenommen. Damit unterstützt das Land insbesondere Produktionsunternehmen, die von der Anbindung der Gleisanschlüsse abhängig sind. Das entlastet die Straßen in NRW.