Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können ab Freitag, 27. März, die „NRW-Soforthilfe 2020“ bei der Bezirksregierung beantragen – und bei der Antragstellung die Hilfe der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein in Anspruch nehmen. Bund und Land unterstützen kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer.
Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm auf und unterstützt über die „NRW-Soforthilfe 2020“ Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro. Die Anträge können bis zum 30. April gestellt werden.
„Wir sind froh, dass die Programme so schnell auf den Weg gebracht wurden“, sagt Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein. „Nun muss das Geld aber auch so schnell wie möglich bei den Unternehmen ankommen.“ Deshalb habe man mit der Landesregierung vereinbart, dass die IHK die Unternehmen bei der elektronischen Antragstellung unterstützt. „Dazu werden wir unsere Corona-Hotline ab morgen nochmal personell aufstocken, die Dienstzeiten ausdehnen und auch am Sonntag erreichbar sein“, so Steinmetz. Am Samstag ist die Hotline von 10 bis 16 Uhr und am Sonntag von 10 bis 14 Uhr besetzt.
Dass Unterstützungsmaßnahmen für eine überwältigende Mehrheit der Unternehmen am Mittleren Niederrhein relevant sind, zeigt eine Blitzumfrage der IHK zu den Auswirkungen der Corona-Krise, an der sich 250 Unternehmer beteiligt haben. So stufen 77,7 Prozent der befragten Unternehmen das Kurzarbeitergeld aktuell als besonders wichtig ein. Jeweils etwas mehr als die Hälfte der Unternehmer empfinden sowohl Soforthilfen als auch Steuerstundungen und die Herabsetzung von Vorauszahlungen als wesentliche Maßnahmen für ihr Unternehmen. Auch Darlehen über die KfW oder die Förderbanken der Länder werden von fast 30 Prozent in Betracht gezogen. Bankkredite (17 Prozent) und Bürgschaften (11,2 Prozent) werden dagegen nur von wenigen Unternehmern erwogen.
Auf die Frage, wo die Politik dabei kurz- bis mittelfristig nachsteuern müsse, sehen rund 55 Prozent Handlungsbedarf bei den Soforthilfen in Form von Zuschüssen. „Viele Unternehmer sind im Hinblick auf ihre Geschäftseinbrüche dringend auf diese Hilfen angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass den Anträgen, die ab morgen gestellt werden, so schnell wie möglich die finanzielle Unterstützung folgt“, so Steinmetz. „In manchen Bundesländern fließen diese Gelder schon.“
Die elektronischen Antragsformulare sind ab Freitag, 27. März, online zu finden unter: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Hilfen zur Antragstellung und Informationen zu sämtlichen anderen Fragen rund um das Thema Corona gibt es montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und am Samstag, 28. März, von 10 bis 16 Uhr, an der Corona-Hotline der IHK unter Tel. 02151 635-424.
Weitere Informationsmöglichkeiten für Unternehmen:
Weitere Informationen sind auf der IHK-Website zu finden (www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/22414). Dort können sich Interessierte auch für einen IHK-Sonder-Newsletter anmelden, der über aktuelle Entwicklungen und Hilfeleistungen im Rahmen der Corona-Krise informiert.
Auch schriftlich können sich Unternehmen, die Fragen rund um das Thema Corona haben, an die IHK wenden – unter folgender E-Mail-Adresse: corona@mnr.ihk.de.
Quelle und Foto: IHK Mittlerer Niederrhein