Planco prüft Schifffahrtsgebühren

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Die Untersuchung zur „Ermittlung der wettbewerbsneutralen Höhe der Schifffahrtsgebühren für die gewerbliche Güter- und Fahrgastschifffahrt“ hat das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur nach der im Dezember 2015 erfolgten EU-weiten Veröffentlichung am 14. Juni an die PLANCO Consulting GmbH in Essen vergeben.

Die vertraglich vereinbarte Bearbeitungszeit beträgt 16 Monate, sodass die Ergebnisse im Herbst 2017 vorliegen werden.

Ziel ist die Ermittlung der wettbewerbsneutralen Höhe der Schifffahrtsgebühren sowie die Entwicklung eines einfachen Tarifsystems auf den Binnenschifffahrtsstraßen für die gewerbliche Güter- und Fahrgastschifffahrt. Ausschlaggebend für die Gebührenbemessung ist nach einer Information des Ministeriums die Nutzungsintensität der technischen Anlagen, also bei den natürlichen Wasserstraßen für die Nutzung der Anlagen und bei den künstlichen Wasserstraßen für Gewässerbett und deren Anlagen.

Eine allgemeine Gebührenerhöhung sei nicht das Ziel dieser Untersuchung.

Inhaltlich gliedert sich die Untersuchung in vier aufeinanderfolgende Arbeitspakete:

  1. Analyse der Ist-Situation für die gewerbliche Güter- und Fahrgastschifffahrt
  2. Entwicklung eines einfachen Tarifsystems mit mindestens drei Kriterien
  3. Prognose der Verkehrsentwicklung bei Erhebung kostendeckender Schifffahrtsgebühren mit Darstellung der Auswirkungen auf Beschäftigung, Verlader, Spediteure und Umschlag in den Häfen
  4. Ermittlung der wettbewerbsneutralen Höhe der Schifffahrtsgebühren für die gewerbliche Güter- und Fahrgastschifffahrt. Die Wettbewerbsneutralität ist laut Ministerium für die Güterschifffahrt dann gegeben, wenn keine oder nur unwesentliche Veränderungen im Modal-Split zu verzeichnen sind; für die Fahrgastschifffahrt dann, wenn die Gebühren keine prohibitive Wirkung haben.

Von Seiten des Ministeriums ist geplant, jeweils nach Abschluss der einzelnen Arbeitspakete über deren Ergebnisse zu informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Je nach Umfang erfolgt diese Information schriftlich oder auch in Form von Präsentationen.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur

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