Das Projekt Westerweiterung ist durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation planfestgestellt worden. Der Beschluss wurde am 6. Dezember 2016 an die Verfahrensbeteiligten versandt.
Der Planfeststellungsbeschluss beschäftigt sich intensiv mit unterschiedlichen Umweltbelangen und den mit der Terminalerweiterung verbundenen Lärmemissionen. Ab Zustellung läuft die einmonatige Klagefrist. Über etwaige Klagen entscheidet das Verwaltungsgericht Hamburg.
Zu den Einzelheiten: Vorgesehen ist die Errichtung einer Kaimauer mit einer Gesamtlänge von 1050 Metern, welche an die vorhandenen Liegeplätze am Predöhlkai anschließt und von dort zunächst 600 Meter in nordwestliche Richtung bis zur Elbe verläuft, dort nach Westen abknickt und parallel zum Bubendey-Ufer fortgeführt wird. Zusätzlich werden wasserseitig der geplanten Kailinie Böden bis zu einer Tiefe von etwa NN – 17,3 m abgetragen und damit Zufahrts- und Liegeplatzbereiche vertieft. Der vorhandene Drehkreis für Schiffe in der Elbe wird von heute 480 m auf zukünftig 600 m vergrößert. Außerdem soll im Rahmen der Umsetzung der Westerweiterung eine Fläche von etwa 38 ha als zukünftige Terminalfläche hergestellt werden. Dies ist mit der vollständigen Verfüllung des Petroleumhafens auf einer Fläche von etwa 13 ha verbunden. Die bestehende Richtfeuerlinie wird versetzt, ebenso ein Radarturm an das süd-östliche Ende des Waltershofer Hafens. Ein Radarturm wird am Nordufer der Elbe gebaut und die private Hochwasserschutzanlage angepasst.
Quelle: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Foto: eurogate