Umfassende Reform zum 100. Geburtstag

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Mit der Annahme der neuen Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) hat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) einen Meilenstein aus dem ehrgeizigen Fahrplan erreicht, den sie sich in der Mannheimer Erklärung von 2018 gesetzt hat.

Dazu gehören

– z e i t g e m ä ß e  u n d  f l e x i b l e Besatzungsvorschriften, die auch den sozialen Belangen und den sich durch neue Technologien schnell wandelnden Arbeitsbedingungen an Bord und an Land Rechnung tragen;

– Steigerung der Attraktivität der Binnenschifffahrtsberufe. Mit der neuen Verordnung treten auf dem Rhein von Basel bis zum offenen Meer moderne Vorschriften über die Berufsbefähigungen und die Besatzungen an Bord von Binnenschiffen ab 1. April 2023 in Kraft.

Folgende Neuerungen sind mit der Verordnung verbunden:

Zur Förderung technischer Neuerungen (zum Beispiel: im Kontext der automatisierten Fahrzeuge) kann die ZKR künftig im Einzelfall versuchsweise Abweichungen von den Besatzungsvorschriften zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die abweichenden Regelungen zusammen mit den technischen Neuerungen eine hinreichende Sicherheit gewährleisten.

Zugunsten einer europaweiten Harmonisierung im Befähigungswesen führt die ZKR die vom Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) verabschiedeten Anforderungen für Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher ein. Die ZKR-Dokumente erfüllen damit die gleichen Anforderungen wie die entsprechenden EU-Dokumente und sind deshalb in allen EU-Staaten gültig.

Die ZKR modernisiert gleichzeitig die Voraussetzungen für Maschinisten und für den Erwerb von Sport- und Behördenpatenten. Sportpatente werden zudem (rechtzeitig zum Beginn der neuen Saison) nur noch für Fahrzeuge zwischen 20 und 25 m Länge und mit Antriebsmaschinen von mehr als 11,03 kW (15 PS) gefordert. Das Mindestalter für die Prüfung zum Behördenpatent wird auf 18 (statt 21) Jahre herabgesetzt.

Schließlich gelten Erleichterungen für den Nachweis von Streckenkenntnissen für die Fahrt auf Rheinabschnitten mit besonderen Risiken. Statt 16 Fahrten auf dem betreffenden Abschnitt sind künftig nur noch drei Fahrten in jede Richtung erforderlich. Dabei werden allerdings nur noch Fahrten aus den drei statt zehn letzten Jahren berücksichtigt. Die Prüfung für rheinische Wasserstraßenabschnitt mit besonderen Risiken kann auch außerhalb der ZKR-Mitgliedstaaten abgelegt werden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde bereits zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik getroffen.

Auch die Digitalisierung hält Einzug: Wer möchte, kann das Rheinpatent (das die früheren Großen und Kleinen Rheinpatente zusammenfasst) und das Befähigungszeugnis für Sachkundige statt als Karte in elektronischer Form erhalten.

100 Jahre nach der Verabschiedung ihrer ersten Verordnung für Schiffspersonal am 14. Dezember 1922 hat die ZKR die Tradition stets fortschrittlicher Regelungen für Befähigungen und Besatzungen weitergeführt.

Quelle: ZKR Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Foto: BDB

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