Bei den Verhandlungen um die Wiederherstellung von Anlegemöglichkeiten für Binnenschiffe im Bereich des Kölner Rheinauhafens wurde ein Durchbruch erzielt: Die Stadt Köln, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) verständigten sich darauf, dass durch die Installation von Dalben im Rheinauhafen als Festmach-Vorrichtung eine Möglichkeit des Landganges für die Schifffahrt geschaffen werden soll.
Beim jüngsten Treffen der beteiligten Parteien am wurde in einem zielorientierten Gespräch folgendes Vorgehen vereinbart: In den kommenden zwei Monaten soll eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten abgeschlossen und eine Kampfmittel-Erkundung, die vor den Baumaßnahmen notwendig ist, durchgeführt werden. Unter anderem soll eine Regelung für die nachhaltige Sicherung der Landgangsmöglichkeit für die Binnenschiffer vereinbart werden. Von Fachleuten werden unterschiedliche Konstruktions-Modelle und Gestaltungen der für den Landgang erforderlichen Konstruktion und der Dalbenausbildungen geprüft. Die Stadtverwaltung wird auf dieser Grundlage die politischen Gremien informieren. Die Dalben werden dabei in der Wasserstraße verankert. Eine Variante wäre dann beispielsweise, mit Übergängen die bereits vorhanden Treppen in der Kaimauer als Landgang-Möglichkeit zu nutzen. Da die Kaimauer in absehbarer Zeit wieder in das Eigentum der Stadt Köln übergehen soll, ist es notwendig, dass Stadt, HGK und WSV hier gemeinsam eine einvernehmliche Lösung finden. Anschließend erfolgt eine Ausschreibung der Maßnahme durch die WSV.
Wichtig ist für die Vertragspartner zudem, dass die bestehenden Stromtankstellen der Rheinenergie in das Konzept integriert werden. Denn zum 1. Juni 2018 treten Änderungen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung in Kraft. Nach Umsetzung der Baumaßnahmen wird durch die WSV ein Gebot zur Nutzung von Landstromanschlüssen (§ 7.06 RheinSchPV) ausgesprochen. Das heißt: Binnenschiffe, die im Bereich einer Stromtankstelle anlegen, müssen dann Land-strom als Energiequelle statt ihrer Diesel-Aggregate nutzen. Ein Plus für Umwelt und die Anwohner.
Stadt Köln, WSV und HGK sind sich darüber bewusst, dass diese Maßnahmen nicht adhoc umzusetzen sind. So lange das Festmachverbot für die Binnenschifffahrt im Rheinauhafen gilt, werden von der HGK-Beteiligung RheinCargo, die die Niehler Häfen betreibt, dort kostenlos Liegeplätze angeboten. Schiffe, die in den Häfen anlegen, um Ladung aufzunehmen oder zu löschen, sind nicht von den Hafengebühren befreit. Das Angebot richtet sich an Besatzungen, die Ruhezeiten benötigen oder Tätigkeiten wie Behördengänge oder Einkaufen durchführen wollen – ein primär geäußerter Wunsch der Binnenschiffer.
Im Dezember 2017 und im Januar 2018 war es an der Kaimauer im Rheinauhafen zu zwei schweren Unfällen gekommen: Nachdem dort liegende Binnenschiffe Festmachvorrichtungen aus der Mauer gerissen hatten, sprach die als Eigentümerin zuständige HGK ein Festmachver-bot aus, das von der WSV am 6. Februar 2018 veröffentlicht wurde. Die Maßnahme wurde not-wendig, um weitere Unfälle oder gar Personenschäden von Passanten oder Schiffsbesatzun-gen zu vermeiden. Für die Binnenschifffahrt bedeutete das Verbot allerdings eine weitere Ein-schränkung der ohnehin knappen Liegeplätze am Rhein.
Quelle: Stadt Köln, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Häfen und Güterverkehr Köln AG, Foto: HGK