Seit Juli 2012 bringt sich der VVWL intensiv in die Erstellung des Klimaschutzplans NRW sowohl in der Arbeitsgruppe Verkehr als auch im Koordinierungskreis ein. Ziel ist dabei, die ökologischen Maßnahmen wirtschaftsverträglich auszugestalten, die zu einer Erhöhung der Effizienz, der Sicherheit und des Umweltschutzes führen, aber gleichzeitig aus unserer Sicht kontraproduktive Aktionen zu verhindern.
Der Klimaschutzplan wird momentan parlamentarisch behandelt und steht kurz vor der Beschlussfassung. Am 14. September 2015 fand dazu im Landtag eine Expertenanhörung statt. In der zuvor abgegebenen schriftlichen Stellungnahme wie auch im Großteil unserer Mitarbeit, so der VVWL, haben man sich auf den Sektor Verkehr und die Logistik konzentriert.
Ehrgeizige Klimaschutzziele können aus Sicht des Verbands nur unter international harmonisierten Wettbewerbsbedingungen für die im starken Wettbewerb befindliche Wirtschaft, insbesondere Logistikwirtschaft umgesetzt werden. „Im Hinblick auf die Klimaschutzeffizienz von Maßnahmen sind zwei Grundsätze zu beachten“, so die Stellungnahme: „Erstens sollten aus Gründen der ökologischen und ökonomischen Effizienz die Klimaschutzmaßnahmen nach dem Verhältnis von Maßnahmenkosten zu den einzusparenden externen Kosten bewertet und entsprechend priorisiert werden. Zweitens ist zu beachten, dass im Güterverkehr für die Klimaschutzeffizienz eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich ist.“ Dies gelte insbesondere für Logistik-Wertschöpfungsketten, die in der Regel weit über NRW hinaus reichen. Die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen vermeintlicher klimaschutzpolitischer Optimierungen innerhalb der Landesgrenzen von NRW auf in der Logistikkette vor- oder nachgelagerte Prozesse und Abschnitte (zum Beispiel in Seehäfen oder auf den Logistikkettenabschnitten außerhalb von NRW) dürften nicht vernachlässigt werden. „Denn entscheidend ist unseres Erachtens die klimaschutzpolitische Gesamtbilanz über die gesamte Logistikkette. Bei einer Vernachlässigung dieses Systemgedankens sind ansonsten Teiloptimierungen mit negativer Gesamtbilanz nicht auszuschließen“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Christoph Kösters.
Und er fährt fort: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass im vorliegenden Entwurf des Klimaschutzplans die Rolle der Logistik in der Gesellschaft positiv hervorgehoben wurde und als bedeutender Wirtschaftsfaktor für NRW Anerkennung gefunden hat. Generell wird auch die Mobilität von Menschen und Gütern darin ausdrücklich als eine Voraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Nordrhein-Westfalens dargestellt.“
„Dass unser Vorschlag zur Teilnahme des Landes NRW am bundesweiten Feldversuch zur Erprobung des Lang-Lkw nicht in den Entwurf aufgenommen wurde, ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Zwischenberichts der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Feldversuch Lang-Lkw bedauerlich. Dort werden CO2-Einsparungen bestätigt. Negative Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und Modal-Split waren nicht festzustellen. Zudem sei angemerkt, dass inzwischen der Landtag NRW für den verlängerten Sattelauflieger eine Teilnahme am Feldversuch parteiübergreifend beschlossen und umgesetzt hat.“
„In der Arbeitsgruppe Verkehr hatten alle beteiligten Akteure einvernehmlich herausgearbeitet, dass nicht zuletzt angesichts der erwarteten Verkehrszuwächse eine im Ergebnis Rückverlagerung des bereits bestehenden Güterverkehrs von der Straße auf Schiene und/oder Binnenschiff nicht machbar und eine Bewältigung der Hälfte des prognostizierten Straßengüterverkehrswachstums durch andere Verkehrsträger schon ein großer Erfolg sei. Im vorliegenden Entwurf wurde dieser Erkenntnis zwar Rechnung getragen, leider jedoch in abgeschwächter Form. Wir haben uns darum auch im Rahmen der Anhörung dafür stark gemacht, dass die Landesregierung ein Konzept für eine Weiterentwicklung der Infrastruktur entwickelt, um das zu erwartende Wachstum des Schienenverkehrs, der Binnenschifffahrt und des Straßengüterverkehrs zu bewältigen.“
„Darüber hinaus forderten wir, den Ausbau neuer Fahrspuren bei Bundesfernstraßen nicht kategorisch auszuschließen. Kritisch geäußert haben wir uns zu einem aus unserer Sicht zu starken Fokus auf „Radfahren und Zufußgehen“. Der VVWL spricht sich dabei keinesfalls gegen Maßnahmen aus, die dazu geeignet sind, gesundheits- und klimafreundliche Fortbewegungsarten zu fördern. Allerdings sollten die dazu benötigten Mittel zusätzlich zu den dringend benötigten Mitteln für den Infrastrukturausbau der massentauglicheren Verkehrsträger aus dem allgemeinen Haushalt bereitgestellt werden. Maßnahmen, die in direkter Konkurrenz zu den Belangen des Güterverkehrs stehen, lehnen wir jedoch – nicht nur aus ökonomischen, sondern auch aus ökologischen Gründen – entschieden ab, wie beispielsweise die im Entwurf aufgeführte Maßnahme der Optimierung von Ampelschaltungen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Dies würde zwangsläufig eine Verschlechterung der Signalisierung zulasten des motorisierten Verkehrs mit sich bringen und so zu höheren (und damit nicht nur kostspieligeren, sondern auch umweltschädlichen) Verbräuchen führen.“
Den aktuellen Entwurf des Klimaschutzplanes gibt es hier
Quelle: VVWL