Seit Anfang Juni schützen Wiegeeinrichtungen in beiden Fahrtrichtungen die marode Rheinbrücke Neuenkamp der Autobahn 40 vor der Überfahrt durch rechtswidrig überladene Lkw. Das Ergebnis der Auswertung nach einem Monat zeigt: Noch immer fahren im Durchschnitt rund 75 rechtswidrig überladene Lkw täglich in die Wiegeanlagen und lösen diese aus.
Dank der Wiegeanlage werden Lkw über 40 Tonnen Gesamtgewicht beziehungsweise mit mehr als 11,5 Tonnen Achslast abgeleitet und können so die Brücke nicht weiter schädigen.
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Bis zur Inbetriebnahme des Neubaus sollen alle regulären Fahrzeuge die A40-Rheinquerung ohne Einschränkungen nutzen können. Daher werden wir die Brücke auch in Zukunft vor rechtswidrig überladenen Lkw schützen müssen.“
Zulässig sind alle Lkw, die der geltenden Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, die also nicht schwerer als 40 Tonnen sind beziehungsweise nicht schwerer als 44 t im „Kombinierten Verkehr“ (Container-Ladungen im Hafen-Hinterlandverkehr), und die die zulässige Achslast von 11,5 Tonnen nicht überschreiten.
Die A40-Rheinbrücke Neuenkamp ist in einem schlechten Zustand und kann auf lange Sicht nicht mehr saniert werden. Deshalb wird im nächsten Jahr mit dem Bau einer neuen Brücke begonnen.
Rund 100.000 Fahrzeuge nutzen täglich die Brücke bei Duisburg, vor allem die rund 10.000 Lkw belasten die Brücke stark. Um das Brückenbauwerk zu entlasten, wurde die Zahl der Fahrstreifen auf zwei eingeengte Spuren je Fahrtrichtung reduziert. Die Brücke wird regelmäßig überprüft und kontrolliert, damit sie bis zur Fertigstellung des ersten Ersatzneubaus genutzt werden kann. Die mit der Planung beauftragte DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) hat mit der Ausführungsplanung des Neubaus und mit vorlaufenden Arbeiten begonnen, nachdem seit Anfang Februar Baurecht für den Brückenersatzbau besteht.
Beim Wiegen geht es nicht allein um das zulässige Gesamtgewicht, sondern auch um die einzelnen Achslasten. Auf der Autobahn A40 werden in der Wiegeanlage die Achslasten während der Fahrt ermittelt. Um das Gewicht eines Lkw und die einzelnen Achslasten zuverlässig zu erfassen und bei einem Stopp eines zu schweren Lkw den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden, darf die Wiegeanlage nur mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h durchfahren werden. Meldet die automatische Anlage eine Überladung, wird das Fahrzeug durch eine Schranke gestoppt und auf eine an der Autobahn eingerichtete Ausweichfläche geleitet. Dort werden das Gewicht und die Achslasten des Lkw erneut kontrolliert. Das Nachwiegen erfolgt rechtskräftig durch Mitarbeiter der Polizei und der Bundesanstalt für Güterverkehr (BAG). Bestätigt sich der Verdacht einer Überladung, darf der Lkw die Brücke nicht überfahren.
Der am häufigsten eingesetzte Lkw auf Autobahnen besteht aus einer zweiachsigen Sattelzugmaschine und einem dreiachsigen Sattelanhänger. Eine Überschreitung der zulässigen Achslasten, selbst bei eingehaltenem zulässigem Gesamtgewicht, hat eine Überbeanspruchung der Brücke zur Folge. Das zulässige Gesamtgewicht für Lkw beträgt im gesamten Bundesgebiet 40 Tonnen oder 11,5 Tonnen Achsgewicht. Sind Lkw schwerer, bedarf es grundsätzlich einer Sondergenehmigung. Eine Ausnahme ist der so genannte Kombinierte Verkehr, für den ein zulässiges Gesamtgewicht von 44 Tonnen gilt. Dieser Verkehr darf allerdings nur in einem definierten beschränkten Umkreis zu Häfen und Schienenanschlüssen durchgeführt werden.
Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Foto: straßen.nrw