DVF: „Länder müssen nun mitziehen“

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„Mit der Einigung der drei Bundesminister Wolfgang Schäuble, Alexander Dobrindt und Sigmar Gabriel über die Details einer Grundgesetzänderung zur Etablierung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr ist der komplexe Prozess einen wichtigen Schritt voran gekommen“, erklärt Dr. Ulrich Nußbaum, DVF-Präsidiumsvorsitzender.

Und er fährt fort: „Jetzt müssen die notwendige Grundgesetzänderung und das Errichtungsgesetz zügig beschlossen werden. Ich appelliere an die Bundesländer, diesen nächsten Schritt nun mitzugehen. Denn erst mit ihrem Einverständnis wird der Weg für eine zentrale Steuerung von Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Bundesfernstraßen durch den Bund bereitet.“,
„Wir unterstützen die im neuen Entwurf von Artikel 90 Grundgesetz vorgesehene Errichtung einer privatrechtlichen Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes, die für Bundesautobahnen und mit ihnen verbundenen autobahnähnliche Bundesstraßen zuständig sein soll“, betont Nußbaum. Damit könne nun nach der Überjährigkeit des Verkehrshaushaltes ein weiterer Reformschritt des „DVF-Zukunftsprogramms Verkehrsinfrastruktur“ umgesetzt werden.

Trotz dieser angestoßenen Reformen mahnt Nußbaum, das Tagesgeschäft engagiert weiter zu führen: „Es bleibt die Herausforderung, den Investitionshochlauf mit den vorhandenen Kapazitäten und Strukturen jetzt bestmöglich umzusetzen. Dazu müssen die Zahl der baureifen Projekte zügig erhöht und die noch bestehenden Auftragsverwaltungen der Länder optimiert werden. Der Bund sollte dazu rasch eine Aufstockung der Planungsmittel bewilligen. Diese Anstrengungen kommen dann auch der künftigen Infrastrukturgesellschaft Verkehr des Bundes zu Gute.“

Quelle: DVF, Foto: straßen.nrw

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