Logistikverbände warnen vor Überregulierung

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Einhellig warnen der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB), der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) vor einer Überregulierung speditioneller Gleisanschlüsse.

Anlässlich einer von der Bundesnetzagentur gestarteten Marktkonsultation zur Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes verweisen die drei Verbände auf drohende Nachteile für den Wettbewerb im Schienengüterverkehr. Vor allem, wenn kleinere und mittlere Betriebe gezwungen werden, ihre eigenen Gleisanschlüsse für Fremdunternehmen zu öffnen.

BÖB, DSLV und VDV sehen die Gefahr, dass durch eine solche Regulierung der Schienengüterverkehr nicht gestärkt, sondern geschwächt wird. Zusätzliche bürokratische und finanzielle Hürden für die Unternehmen führten vielmehr zu geringeren Investitionen in neue Gleisanschlüsse und in einigen Fällen auch zu deren Stilllegung. Stattdessen fordern die Verbände, praxisgerechte und unbürokratische Maßstäbe an die gesetzliche Definition von Serviceanlagen im Eisenbahnregulierungsgesetz anzulegen.

BÖB-Präsident Rainer Schäfer betont die Relevanz der geplanten Regulierung für die Binnenhäfen im Wettbewerb: „Unsere Häfen konkurrieren als Teil der intermodalen Transportlösungen mit dem Straßengüterverkehr und nutzen dabei auch private Eisenbahnen. Wir spüren deutlich die Nachteile der stetig steigenden Anforderungen der Aufsichtsbehörden in diesem Wettbewerb. Weitere unnötige Auflagen, die zudem den Wettbewerb im Schienengüterverkehr nicht steigern, verschaffen nur dem Straßengüterverkehr weiteren Vorsprung, der immer schwerer einzuholen ist.“

Günter Haberland, Mitglied des DSLV-Präsidiums, gibt zu bedenken, dass „Betreiber von Güterterminals mit ihren Investitionen in Vorleistung gegangen sind und damit das Auslastungsrisiko und die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage auf Jahre hinaus tragen. Das Unternehmen, das die Nutzung eines fremden Gleisanschlusses beantragt hat, trägt dagegen kein wirtschaftliches Risiko und umgeht die bürokratischen Hürden, profitiert also, ohne selbst ins Risiko zu gehen. Zudem ist eine Regulierung nicht notwendig und dann auch rechtlich nicht zulässig, wenn ausreichender Wettbewerb besteht.“

VDV-Vizepräsident Joachim Berends unterstreicht die Notwendigkeit, Serviceeinrichtungen nach ihrer Nutzung zu unterscheiden: „Güterterminals haben in der Regel ein anderes Wettbewerbsumfeld und eine andere Nutzergruppe als die übrigen Serviceeinrichtungen. Sie stehen meist in einem direkten Verkehrsträger- und Standortwettbewerb. Hier bedarf es keiner weiteren Regulierung, der Wettbewerb zwischen den Güterterminals funktioniert in der Praxis bereits sehr gut.“

Quelle: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e. V. (BÖB) , Foto: bayernhafen

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