„Der aktuelle Entwurf des Bundesverkehrswegeplans setzt alles in allem die richtigen Schwerpunkte: Erhalt vor Neubau und Beseitigung von Engpässen, auch im Schienennetz, sind langjährige Forderungen der Branche. Sie stehen zurecht im Vordergrund des neuen Plans. Aber auch außerhalb der Engpassbeseitigung gibt es eine Reihe wichtiger Projekte, die umgesetzt werden müssen. Bund und Länder müssen darauf achten, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel auch tatsächlich zuerst in die verkehrlich dringenden Maßnahmen fließen“, so Dr. Nußbaum und VDV-Präsident Jürgen Fenske.
Die Schienenprojekte sind laut VDV und DVF im Entwurf des BVWP 2030 überzeichnet. „Bei den Schienenprojekten des neuen Bundesverkehrswegeplans müssen im Einzelfall die Prioritäten im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratungen dringend nochmal überprüft werden. Die Projektliste darf auch nicht durch zusätzliche Begehrlichkeiten verwässert werden“, so Nußbaum und Fenske. Auch fehlten im vordringlichen Bedarf, also bei den Projekten mit hoher Priorität, wichtige Maßnahmen zum Ausbau des Schienennetzes, wie insbesondere die durchgängige Befahrbarkeit durch lange Güterzüge. Außerdem müssen die Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Großknoten möglichst zügig konkretisiert und bewertet werden.
Einig sind sich Nußbaum und Fenske auch bei den noch immer offenen Finanzierungsfragen im Nahverkehr: „Die Anschlussregelungen für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und für die Entflechtungsmittel sind überfällig. Die Fortführung des GVFG wurde bereits beim Flüchtlingsgipfel im September 2015 zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten vereinbart. Der entsprechende Gesetzesentwurf für die Anschlussregelung muss noch in diesem Jahr vorgelegt und verabschiedet werden, denn die Kommunen brauchen dringend Planungssicherheit. Jede weitere Verzögerung verschärft den Investitionsstau der Kommunen und Nahverkehrsunternehmen. Auch die von der Verkehrsministerkonferenz kürzlich geforderte Erhöhung der GVFG-Mittel ist sinnvoll, denn das Programm ist heute bereits zwanzigfach überzeichnet.“
Eine Nachfolgeregelung für die 2019 endenden Entflechtungsmittel steht für die Verbände ebenfalls noch in dieser Legislaturperiode auf der bundespolitischen Agenda. „Ohne die Fortführung der Entflechtungsmittel können die Kommunen und Verkehrsunternehmen weder die notwendigen Investitionen für die Sanierung noch für den weiteren Ausbau ihrer Verkehrswege finanzieren. GVFG und Entflechtungsmittel sind keine Auslaufmodelle, sondern sichern auch künftig einen qualitativ hochwertigen und modernen Nahverkehr in Deutschland“, so Fenske und Nußbaum.
Die gleiche Planungssicherheit bräuchte allerdings auch der Schienenpersonennahverkehr (SPNV). „Sockelbetrag und Dynamisierung stehen fest. Bund und Länder müssen sich jetzt schnell auf eine faire und bedarfsgerechte Verteilung der Mittel und einen langfristigen Finanzierungsplan für den SPNV einigen. Die provisorische Praxis der lediglich jährlichen Fortschreibung muss ein Ende haben.“
Quelle: VDV und DVF, Foto: RheinCargo