
„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem heutigen Urteil die Notwendigkeit der Fahrrinnenanpassung ausdrücklich unterstrichen“, sagt Jens Meier, Geschäftsführer der Hamburg Port Authority (HPA) zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe.
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Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
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