
Für den Transport von Containern vom einen zum anderen Terminal auf der Maasvlakte ist nicht länger ein Zolldokument in Papierform erforderlich. Die beteiligten Terminals (APMT, ECT und RWG) und der Zoll haben diesbezüglich Vereinbarungen getroffen.

Für den Transport von Containern vom einen zum anderen Terminal auf der Maasvlakte ist nicht länger ein Zolldokument in Papierform erforderlich. Die beteiligten Terminals (APMT, ECT und RWG) und der Zoll haben diesbezüglich Vereinbarungen getroffen.

Anlässlich eines Zusammentreffens deutscher Parlamentarier mit tschechischen Senatoren und Abgeordneten in Dresden wurde die Festlegung von Parametern der Schiffbarkeit der Elbe in einem bilateralen Übereinkommen gefordert.